UKV Brillenversicherung – sichern Sie sich sofort 400 € für Ihre neue Brille
- 400 € Sofortzuschuss: alle 2 Jahre wiederholbar
- Keine Wartezeit – Sofort 400 € Brillenzuschuss
- Freie Wahl des Optikers
- Zusatzleistungen (Hörgeräte, Augen Lasern, Vorsorgeuntersucherungen)
nur 17,45 € im Monat
bis 20 Jahre nur 12,80 € im Monat
Ein Tarif der UKV Krankenversicherung. Online beantragen in 2 Minuten
Hier ein Beispiel für noch mehr Durchblick
Die UKV erstattet 80 Prozent vom Kaufpreis bis zu einem Kaufpreis von 500 Euro, somit max. 400 Euro.
Beispiel 1:
Liegt der Preis Ihrer neuen Brille bei 500 Euro, erstattet die UKV Ihnen 400 Euro (80 Prozent vom Kaufpreis).
Beispiel 2:
Liegt der Kaufpreis bei 400 Euro, erstattet Ihnen die UKV 320 Euro (80 Prozent vom Kaufpreis). Der Restbetrag von 80 Euro steht Ihnen für Reparaturen oder eine weitere Brille zur Verfügung.
Erklärung
So sichern Sie sich den Brillenzuschuss
1. Schließen Sie direkt hier online Ihren Vertrag ab.
2. Wählen Sie den nächsten 1. des kommenden Monats.
3. Innerhalb von 1 bis 2 Werktagen erhalten Sie Ihren Versicherungsschein per Post.
4. Wichtig: Erst nach Vertragsbeginn besuchen Sie den Optiker Ihrer Wahl und kaufen Sie Ihre neue Brille.
5. Sie reichen die Rechnung per Mail oder über die App ein, und erhalten Ihren Zuschuss in wenigen Tagen auf Ihr Konto.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Brillenzuschuss!
Profitieren Sie von der
UKV Brillenversicherung
Abschließbar bis zu einem Alter von 99 Jahren.
Von 21 bis 99 Jahre bleibt der Beitrag gleich.
Kein Beitragsanpassung mit zunehmenden Alter !
Kinder bis 20 Jahre zahlen einen vergünstigten Beitrag.
Außergewöhnliche Leistungen
- 400 € für Sehhilfen ab Vertragsbeginn
- Bis 1.500 € für LASIK-Operationen.
- Hörgeräte bis 800 € Erstattung in 5 Jahren
- Schutzimpfungen bis 300 Euro alle 2 Jahre
- Vorsorgeuntersuchungen bis 500 Euro pro Jahr unabhängig vom Alter, zum Beispiel Gesundheits-Check-ups oder Krebsfrüherkennung.
Zuverlässiger Kontakt und Unterstützung
Profitieren Sie von festen Ansprechpartnern und unserem 24/7 WhatsApp-Service, sowie Hilfestellung bei der Antragsstellung und Rechnungsregulierung.
Den Zuschuss gibt es auch bei unveränderter Dioptrienzahl und das für die Gläser und auch für das Gestell.
- Standardbrillen
- Gleitsichtbrillen
- Sonnenbrillen mit Sehstärke
- Kontaktlinsen
- Prismenbrillen
- Reparaturen
Ihre All-Inclusive-Brillenversicherung für herausragende Sehqualität
Versicherungen können sich durchaus lohnen – die UKV Vorsorge Privat Brillenversicherung bietet Ihnen bis zu 400 € Zuschuss für Ihre neue Brille. Während bei anderen Versicherungen oft eine Wartezeit von bis zu drei Monaten anfällt, profitieren Sie bei der UKV von einer sofortigen Leistung ab dem vereinbarten Vertragsbeginn, ganz ohne Wartezeit.
Und das Beste: Bis zu 400 € stehen Ihnen flexibel zur Verfügung, ganz gleich, ob Sie eine klassische Brille, Gleitsichtbrille, Sonnenbrille mit Sehstärke oder Kontaktlinsen benötigen.
Hier ein Beispiel für noch mehr Durchblick
Die UKV erstattet 80 Prozent vom Kaufpreis bis zu einem Kaufpreis von 500 Euro, somit max. 400 Euro.
Beispiel 1:
Liegt der Preis Ihrer neuen Brille bei 500 Euro, erstattet die UKV Ihnen 400 Euro (80 Prozent vom Kaufpreis).
Beispiel 2:
Liegt der Kaufpreis bei 400 Euro, erstattet Ihnen die UKV 320 Euro (80 Prozent vom Kaufpreis). Der Restbetrag von 80 Euro steht Ihnen für Reparaturen oder eine weitere Brille zur Verfügung.
FAQ – UKV VorsorgePRIVAT
LEISTUNGEN
Ab wann erhalte ich den Zuschuss für meine neue Brille ?
Sie erhalten sofort ab Vertragsbeginn den Zuschuss für Ihre neue Brille. Schließen Sie den Tarif ab, wählen Sie den gewünschten Versicherungsbeginn zum Monatsersten. Wichtig: Bestellen Sie Ihre neue Sehhilfe erst nach Vertragsbeginn bei einem Optiker Ihrer Wahl. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei der UKV ein. Die Erstattung erfolgt auf Ihr Konto.
Wie hoch ist die Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen?
Der Tarif erstattet 80 % des Rechnungsbetrags bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 Euro, somit max. 400 Euro.
Wie oft kann ich mir einen Zuschuss für Sehhilfen sichern?
Für Sehhilfen steht Ihnen ab Vertragsbeginn ein Erstattungsrahmen von bis zu 400 Euro zur Verfügung. Innerhalb dieses Rahmens können Rechnungen für versicherte Sehhilfen und Reparaturen eingereicht werden.
Muss die Brille oder Sehhilfe vom Augenarzt verordnet werden?
Nein. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich. Entscheidend ist eine ordnungsgemäße Rechnung, aus der die Sehstärke bzw. die Dioptrienwerte hervorgehen.
Gilt die Erstattung auch bei unveränderter Dioptrienzahl?
Ja. Die Erstattung für Sehhilfen ist nicht davon abhängig, dass sich Ihre Sehstärke verändert hat.
Welche Sehhilfen sind mitversichert?
Versichert sind unter anderem Standardbrillen, Gleitsichtbrillen, Sonnenbrillen mit Sehstärke, Kontaktlinsen sowie Reparaturen.
Sind auch Sonnenbrillen mit Sehstärke erstattungsfähig?
Ja. Sonnenbrillen mit Sehstärke gehören zu den versicherten Sehhilfen.
Sind auch Gleitsichtbrillen erstattungsfähig?
Ja. Auch Gleitsichtbrillen können im Rahmen des Tarifes erstattet werden.
Sind auch Reparaturen erstattungsfähig?
Ja. Reparaturen an versicherten Sehhilfen können mit eingereicht werden. Sie werden im Rahmen des verfügbaren Erstattungsbetrags für Sehhilfen berücksichtigt.
Kann ich Brillen oder Kontaktlinsen auch online kaufen?
Ja. Der Kaufort ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass ein gültiger Kaufbeleg vorliegt und die Rechnung die erforderlichen Angaben zu den Dioptrienwerten und Ihr Name und Ihre Anschrift enthält.
Wie viel leistet der Tarif für Augenlasern oder LASIK?
Für refraktive Chirurgien, zum Beispiel LASIK, werden 100 % der Kosten bis insgesamt 1.500 Euro während der Vertragslaufzeit erstattet. In den ersten Jahren gelten Anlaufbegrenzungen: im ersten Kalenderjahr bis zu 200 Euro, in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen bis zu 500 Euro.
Wie viel leistet der Tarif für Vorsorgeuntersuchungen?
Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten werden zu 100 % bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr erstattet. In den ersten beiden Kalenderjahren gelten Anlaufbegrenzungen: im ersten Kalenderjahr bis zu 200 Euro und in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen bis zu 500 Euro.
Wie viel leistet der Tarif für Schutzimpfungen?
Erstattet werden 100 % der Kosten für Schutzimpfungen im Inland, Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe bis zu insgesamt 300 Euro in zwei Kalenderjahren.
Wie viel leistet der Tarif für Hörhilfen?
Für Hörhilfen werden 80 % bis maximal 800 Euro in fünf Kalenderjahren erstattet. Voraussetzung ist eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Auch Reparaturen von Hörhilfen können mitversichert sein.
ABRECHNUNG UND ERSTATTUNG
Wie und wo reiche ich meine Rechnungen ein?
Rechnungen können bequem per E-Mail oder über die App eingereicht werden.
Zahlt die UKV direkt an den Optiker?
Nein. Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung bei der UKV ein.
Wie schnell erfolgt die Erstattung?
Nach Einreichung der Rechnung erfolgt die Erstattung in der Regel innerhalb weniger Werktage auf Ihr angegebenes Konto.
Von wem werden die Leistungen ausgezahlt?
Die Leistungsabwicklung erfolgt durch die UKV – Union Krankenversicherung AG.
KOSTEN UND BEITRAG
Wie entwickelt sich der Beitrag im Laufe der Zeit?
Für Kinder und Jugendliche gilt ein vergünstigter Beitrag. Ab dem Erwachsenenalter gilt ein einheitlicher Beitrag für die ältere Altersgruppe.
Steigt der Beitrag, wenn ich Leistungen in Anspruch nehme?
Nein. Die Inanspruchnahme versicherter Leistungen führt nicht zu einer individuellen Beitragserhöhung.
VERTRAG
Wann beginnt der Vertrag?
Der Versicherungsbeginn ist zum nächsten Monatsersten möglich. Der Versicherungsschutz gilt ab dem im Versicherungsschein genannten Termin.
Gibt es eine Wartezeit? Nein. Für den Tarif VorsorgePRIVAT gelten keine Wartezeiten.
Nein. Für den Tarif VorsorgePRIVAT gelten keine Wartezeiten.
Wie lange läuft der Vertrag mindestens?
Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre. In der Praxis läuft der Vertrag zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres. Beispiel: Beginn 01.03.2026, Vertragsablauf 31.12.2027
Wann und wie kann ich kündigen?
Eine Kündigung ist nach Ablauf der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.
Kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Ja. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen.
Kann ich den Tarif auch als Brillenträgerin oder Brillenträger abschließen?
Ja. Gerade für Personen, die bereits eine Brille oder Kontaktlinsen tragen, ist der Tarif interessant.
Bin ich in der Wahl meines Optikers eingeschränkt?
Nein. Sie können den Optiker frei wählen.
VORAUSSETZUNGEN
Wer kann den Tarif abschließen?
Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Der Tarif eignet sich damit als Ergänzung zur GKV.
Kann ich den Tarif auch abschließen, wenn ich privat krankenversichert bin?
Nein. Der Tarif ist als Ergänzungsversicherung für gesetzlich Krankenversicherte konzipiert.
Gibt es Gesundheitsfragen oder eine Gesundheitsprüfung?
Nein. Für diesen Tarif ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Welcher Versicherer steht hinter dem Tarif?
Der Tarif wird von der UKV – Union Krankenversicherung AG angeboten.
Kann ich die Vertragsbedingungen vorab einsehen?
Ja. Die Tarif- und Versicherungsbedingungen können vor Abschluss hier eingesehen werden.
Sie bekommen diese auch nochmal im Onlineantrag zur Verfügung gestellt.