PZR-Flatrate für nur 15,80 € im Monat
100 % Erstattung für alle Zahnreinigungen
- Ohne Summen oder Anzahlbegrenzung
- Ohne Wartezeit
- Ohne Gesundheitsfragen
- Ohne Vertragsbindung
nur 15,80 € im Monat
Ein Produkt der ERGO.

Profitieren Sie von den
Highlights der Zahnreinigung-Flatrate
PZR-Flatrate
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
100 % Kostenübernahme ohne Wartezeit. Ohne Anzahl,- oder Summenbegrenzung. Auch Patienten mit mehr als 4 Zahnreinigungen bekommen alle Kosten zu 100 % erstattet.
Zahnbehandlung
Hochwertige Kunststoff-Füllungen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen sowie Knirscherschienen sind zu 100 % mitversichert – unabhängig von der Zuzahlung Ihrer Krankenkasse.
Bleaching
Für Bleaching und Schnarcherschienen werden in den ersten beiden Versicherungsjahren jeweils bis 100 € sofort erstattet, danach 250 € alle zwei Versicherungsjahre.
Keine Wartezeit
Es besteht keine Wartezeit. Alle Leistungen können direkt nach Vertragsbeginn in Anspruch genommen werden.
Keine Vertragsbindung
Sie haben keine Mindestlaufzeit und können den Vertrag jederzeit zum Monatsende beenden.
Keine Gesundheitsfragen
Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Jeder kann den Tarif buchen.
Schließen Sie die PZR-Flatrate ab.
Hier ein Beispiel, wie Sie mit der PZR-Flatrate 250,40 € im 1. Jahr sparen!
Jahresbeitrag für die Versicherung:
12 x 15,80 € = 189,60 €
Ihre Kosten für zwei Zahnreinigungen:
120 € x 2 = 240 €
Wir erstatten Ihnen 240 Euro
Ihre Kosten für eine Füllung = 100 €
Wir erstatten Ihnen 100 Euro
Bleaching:
Wir erstatten Ihnen 100 Euro
FAQ Zahnreinigungs- / PZR-Flatrate
Wie viel und wie oft leistet die Zahnreinigungsflatrate für professionelle Zahnreinigungen im Jahr?
Es besteht kein Limit.
Die Leistung ist unbegrenzt in Anzahl und Höhe der Rechnung. Sie erhalten so viele professionelle Zahnreinigungen zu 100 % erstattet, wie medizinisch notwendig sind, auch wenn Sie die professionelle Zahnreinigung zum Beispiel 4-mal oder öfter im Jahr vornehmen müssen.
Wie lange ist die Laufzeit und wann kann ich den Vertrag kündigen?
Die PZR-Flatrate / Zahnreinigungs-Flatrate hat keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können den Vertrag jederzeit zum Beginn eines Monats kündigen.
Gibt es eine Wartezeit?
Nein, bei unserer PZR-Flatrate gibt es keine Wartezeiten. Sie können die Leistungen direkt ab Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. Sind Ihnen bereits vor Vertragsbeginn Behandlungen angeraten worden oder diese geplant, sind diese nicht mitversichert. Auch eine bereits laufende Behandlung ist nicht versichert. (Ausnahme: Professionelle Zahnreinigungen sind auch versichert, wenn Sie bereits einen Termin hierzu vereinbart haben.) Der Vertragsbeginn ist immer zum 1. eines Monats möglich.
Zahlt die Versicherung direkt an meine Zahnarztpraxis?
Nein, die Rechnung an Ihre Zahnarztpraxis begleichen Sie zunächst selbst. Danach reichen Sie Ihre Rechnung an die ERGO Versicherung weiter. Informationen hierzu finden Sie bei der Frage „Wie und wo kann ich Rechnungen zur Erstattung einreichen?“
Sie erhalten den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag auf Ihr Konto von der ERGO ausbezahlt.
Aus gesetzlichen Gründen ist eine Direktabrechnung zwischen der Versicherung und Ihrer Zahnarztpraxis nicht möglich.
Sind angeratene oder bereits geplante Behandlungen mitversichert?
Grundsätzlich sind angeratene und bereits geplante Behandlungen bei Zahnzusatzversicherungen nicht mitversichert.
Bei diesem Tarif gilt das allerdings nicht für die professionelle Zahnreinigung, sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen. Sie können den Tarif somit auch abschließen, wenn Sie bereits einen Termin für die professionelle Zahnreinigung vereinbart haben. Die Kosten werden in voller Höhe erstattet. Sie müssen lediglich beachten, dass bereits durchgeführte professionelle Zahnreinigungen vor Versicherungsbeginn nicht versichert sind. Andere Leistungen, wie Füllungen oder Wurzel- und Parodontitisbehandlungen werden nicht erstattet, wenn diese zu Versicherungsbeginn bereits geplant oder angeraten sind.
Wenn Ihnen vor Vertragsbeginn zum Beispiel eine Füllung oder eine Paradontosebehandlung angeraten wurde, werden dafür keine Kosten übernommen.
Kann ich den Tarif auch bei Diabetes, Parodontitis oder aus anderen medizinischen Gründen nutzen?
Ja, dann lohnt sich die Zahnreinigungflatrate besonders für Sie. Denn die professionelle Zahnreinigung wird Ihnen unbegrenzt in Anzahl und Höhe erstattet. Das bedeutet, Sie können so oft wie nötig zur Zahnreinigung gehen und erhalten immer eine Erstattung von 100%. (3,5 – facher Satz der GOZ).
Welche Leistungen sind genau in diesem Tarif enthalten?
Folgende Leistungen sind enthalten und werden Ihnen sofort ab Vertragsbeginn erstattet:
- Zahnreinigungs-Flatrate
100% Erstattung für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen und professionelle Zahnreinigungen – Ohne Anzahl,- oder Summenbegrenzungen. - Hochwertige Kunststoff-Füllungen
100% Erstattung für Kunststoff-Füllungen sowie Komposit Füllungen – Ohne Begrenzungen. - Bleaching
In den ersten zwei Versicherungsjahren werden ab Vertragsbeginn bis zu 100 Euro erstattet. Danach werden alle 24 Monate jeweils bis zu 250 € erstattet. Mit „bis zu“ ist gemeint, wenn der Rechnungsbetrag im 1. Jahr über 100 Euro ist, dann werden auch 100 Euro erstattet. Ist der Rechnungsbetrag zum Beispiel nur 85 Euro, dann werden auch nur 85 Euro erstattet. Gleiches gilt für die bis zu 250 Euro alle 24 Monate. - Zahnbehandlung
100% Erstattung für Wurzel- und Parodontitis,- und Schleimhautbehandlungen – Ohne Begrenzungen. - Knirscherschienen
100% Erstattung - Kieferorthopädie
Versichert bis zum 18. Lebensjahr – max. 2.000 Euro Erstattung in der Vertragslaufzeit (250 Euro im ersten Versicherungsjahr, zusammen 500 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren und 750 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren) - Schnarcherschienen
In den ersten zwei Versicherungsjahren werden bis zu 100 Euro erstattet. Danach werden alle 24 Monate jeweils bis zu 250 € erstattet.
Für die professionelle Zahnreinigungen, andere Prophylaxe-Maßnahmen und auch für die Prothesenreinigungen gibt es keine Summen,- oder Anzahlbegrenzungen.
Diese Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (3,5 – facher Satz der GOZ) übernommen.
Alle oben genannten zahnerhaltenden Maßnahmen werden sogar bis zum 5-fachen Satz der GOZ erstattet.
Die genauen Leistungen können Sie auch den verlinkten Tarifbedingungen entnehmen.
Kann ich vorab die offiziellen Tarifbedingungen einsehen?
Hier finden Sie die offizielle Tarifbeschreibung, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Download. Die auf dieser Seite beschriebene Zahnreinigungflatrate (PZR Flatrate) setzt sich zusammen aus der ERGO Tarifbezeichnung DVB und DVE in Kombination.
Bei Beantragung des Vertrags bekommen Sie selbstverständlich alle relevanten Bedingungen und Vertragsunterlagen zugeschickt.
Wie und wo kann ich Rechnungen zur Erstattung einreichen?
Der schnellste und einfachste Weg zur Erstattung führt über die Abrechnungsseite des Versicherers. Über diesen Weg können Sie Rechnungen einfach und digital online einreichen. Sie haben zu jeder Zeit einen Überblick zu allen Vorgängen.
Sie können Ihre Erstattung aber auch telefonisch beantragen. Unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer erhalten Sie unter dieser Telefonnummer direkt Ihre Erstattung.
- Gebührenfrei innerhalb Deutschlands: 0800 / 444 1000
Alternativ können Rechnungen auch auf dem Postweg eingereicht werden.
Bitte nennen Sie dazu Ihre Versicherungsscheinnummer und verwenden Sie hierfür bitte folgende Anschrift:
ERGO Krankenversicherung AG
Karl-Martell-Str. 60
90344 Nürnberg
Wo ist der Haken?
Es gibt 2 Haken, damit Sie diesen Tarif nutzen können:
- Es können nur Personen versichert werden, die Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse sind.
- Zahlung auf Rechnung ist leider nicht möglich, eine deutsche IBAN und eine deutsche Meldeadresse ist notwendig.
Schließen Sie die PZR-Flatrate ab.