PZR-Flatrate für nur 16,90 € im Monat
100 % Erstattung für alle Zahnreinigungen
- Ohne Summen oder Anzahlbegrenzung
- Ohne Wartezeit
- Ohne Gesundheitsfragen
nur 16,90 € im Monat für alle von 20 bis 99 Jahre
Ein Produkt der Vigo.
So starten Sie Ihre PZR / Zahnreinigungsflatrate
1. Schließen Sie direkt hier online Ihren Vertrag ab.
2. Der früheste Versicherungsbeginn ist immer der nächste Monatserste.
3. Wählen Sie den Tarif: Vigo 4You Zahnvorsorge Premium.
Sie können auch einen Zahnersatz-Tarif mit 100 % Festzuschuss-Verdopplung hinzuwählen und auch die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus – Alles ohne Gesundheitsfragen!
4. Direkt nach dem Onlineabschluss erhalten Sie die Police im Browser.
5. Gleichzeitig erhalten Sie eine Mail mit einem Bestätigungslink. Bitte diesen Link sofort bestätigen. Sie erhalten dann zusätzlich sofort eine Mail mit dem Versicherungsschein.
6. Nach dem Versicherungsbeginn lassen Sie die Zahnreinigung durchführen.
Den Termin dafür dürfen Sie schon vor Vertragsbeginn vereinbart haben.
7. Sie senden die Rechnung per Mail an die Vigo und nach wenigen Tagen erhalten Sie 100 Prozent der Rechnung auf ihr Konto erstattet.
Flatrate für
professionelle Zahnreinigungen
Gesunde und schöne Zähne sollen keine Frage des Geldbeutels sein. Der Tarif Zahnvorsorge Premium bringt Ihr Lächeln so richtig zum Strahlen!
Sichern Sie sich das Rundum-Sorglos-Paket mit einer Flatrate für professionelle Zahnreinigungen und umfassendem Schutz für hochwertige Zahnerhaltungsmaßnahmen.
- Flatrate für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe
- Kieferorthopädische Leistungen bis 2.000 €
- Kunststofffüllungen 100 %
- Inlays, Onlays, Overlays 100 %
- Wurzel- & Parodontosebehandlung 100 %
- Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen 100 % (sofern eine Angststörung durch einen qualifizierten Facharzt oder Therapeuten diagnostiziert worden ist)
- Schienen und Aufbissbehelfe 100 %
- Inklusive Innovationsgarantie
Mehr Schutz für Ihre Zähne und weniger Sorgen für Sie!
Profitieren Sie von den
Highlights
der PZR Flatrate
PZR-Flatrate
Flatrate für professionelle Zahnreinigung (PZR) und Prophylaxe
100% Kostenübernahme ohne Wartezeit. Ohne Anzahl,- oder Summenbegrenzung. Auch Patienten mit mehreren Zahnreinigungen im Jahr bekommen alle Kosten zu 100 % erstattet.
Zahnbehandlung
Hochwertige Kunststoff-Füllungen inklusive Inlays, Parodontose- und Wurzelbehandlungen sowie Aufbisshilfen und Schienen sind zu 100 % mitversichert.
Schmerztherapie
100 % Kostenübernahme für Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen – Zum Beispiel für Lachgas, Hypnose und Akkupunktur. (sofern eine Angststörung durch einen qualifizierten Facharzt oder Therapeuten diagnostiziert worden ist)
Keine Wartezeit
Es besteht keine Wartezeit. Alle Leistungen können direkt nach Vertragsbeginn in Anspruch genommen werden.
Kurze Vertragsbindung
Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Versicherungsjahr. Beginnt der Vertrag nicht am 01.01. eines Jahres dann endet die Mindestlaufzeit am 31.12. des Folgejahres.
Keine Gesundheitsfragen
Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Jeder kann den Tarif buchen.
Versicherungsbeginn zum Monatsersten
Ihr Versicherungsschutz startet frühestens zum 1. des Folgemonats oder eines beliebigen Monatsersten.
Ein bereits vor Vertragsabschluss oder Vertragsbeginn vereinbarter Termin für die Zahnreinigung ist auch schon versichert, wenn der Behandlungstag nach dem Vertragsbeginn liegt. Es werden dann alle Kosten zu 100 Prozent ohne Höchstgrenze übernommen.
Mehr Schutz für Ihre Zähne und weniger Sorgen für Sie!
Hier ein Beispiel, wie Sie mit der PZR-Flatrate 287,20 € pro Jahr sparen!
Jahresbeitrag für die Versicherung:
12 x 16,90 € = 202,80 €
Ihre Kosten für zwei Zahnreinigungen:
(es sind auch mehr versichert)
2 x 130 € = 260 €
Wir erstatten Ihnen 240 Euro.
Ihre Kosten für eine Füllung
= 350 €
Erstattung durch Ihre Krankenkasse: 120 Euro
Wir erstatten Ihnen 230 Euro.
FAQ Zahnreinigungs- / PZR-Flatrate
Wie viel und wie oft leistet der Tarif für professionelle Zahnreinigungen im Jahr?
Es besteht kein Limit.
Die Leistung ist unbegrenzt in Anzahl und Höhe der Rechnung. Sie erhalten so viele professionelle Zahnreinigungen zu 100 % erstattet, wie medizinisch notwendig sind, auch wenn Sie die professionelle Zahnreinigung zum Beispiel 4-mal oder öfter im Jahr vornehmen müssen.
Ab wann kann ich zur Zahnreinigung gehen, so dass die Kosten übernommen werden ?
Die Kosten werden zu 100 Prozent übernommen, wenn die Behandlung nach Vertragsbeginn liegt. Sie können auch schon vor Vertragsabschluss oder danach einen Termin für die Zahnreinigung vereinbart haben. Wenn die Zahnreinigung nach Versicherungsbeginn, liegt werden die Kosten übernommen.
Beispiele:
Das geht: Sie haben am 15.09. einen Termin bei Ihrem Zahnarzt für eine Zahnreinigung am 15.11. vereinbart. Am 30.10. schließen Sie mit Beginn 01.11. diesen Tarif ab. Die Kosten werden übernommen, da der Behandlungstag nach Vertragsbeginn ist.
Das geht nicht: Sie gehen am 15.11. zur Zahnreinigung und schließen am 15.11. den Vertrag ab. Frühestmöglicher Beginn ist der 01.12. Da die Behandlung vor Vertragsbeginn 01.12 liegt können diese Kosten der Zahnreinigung nicht übernommen werden. Aber die zukünftigen werden übernommen.
Wie viel leistet der Tarif für Zahnbehandlungen, wie
- Kunststofffüllungen
- Inlays, Onlays, Overlays
- Wurzel- & Parodontosebehandlung
- Angst- und schmerzlindernde Maßnahmen (sofern eine Angststörung durch einen qualifizierten Facharzt oder Therapeuten diagnostiziert worden ist)
- Schienen und Aufbissbehelfe?
Für alle Leistungen außer PZR / Zahnreinigungen gelten diese anfänglichen Höchstgrenzen
- Limit in 1. Kalenderjahr: 250€
- Limit in 2. Kalenderjahr: 500€
- Limit in 3. Kalenderjahr: 750€
- Limit ab den 4. Kalenderjahr ohne Limit
Tipp: Legen Sie den Beginn noch im Jahr 2024, dann sind Sie 2025 bereits im 2 Kalenderjahr. Ihr Budget ist nur für das laufende Jahr verfügbar und wird nicht ins Folgejahr übertragen!
Diese Staffel gilt AUSDRÜCKLICH NICHT für die professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe. Hierfür haben Sie ab Vertragsbeginn keine Beschränkungen.
Es wurde bereits eine Maßnahme (z.B. kieferorthopädische Behandlung) angeraten, werden die Kosten für diese Behandlung dennoch erstattet?
Nein. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leistet die Vigo nicht. Dazu zählen alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses stattfinden, notwendig, geplant oder (zahn)ärztlich bzw. kieferorthopädisch angeraten sind.
Ausnahmen: Prophylaxe einschließlich der professionellen Zahnreinigung werden auch bezahlt, wenn diese bereits geplant oder angeraten sind.
Kann ich auch Zahnersatz absichern?
Ja, Sie können zusätzlich den Tarif „vigo select Zahnersatz x2“ ohne Gesundheitsfragen abschließen. Dieser verdoppelt den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung und leistet bis zu 100 % der Gesamtrechnung im Bereich Zahnersatz.
Steigt mein Beitrag, wenn ich älter werde?
Einen Beitragssprung gibt es nur, wenn Sie das 20. Lebensjahr vollenden.
Für 0-20 Jahre beträgt der Beitrag 19,90 € im Monat. Mit Vollendung des 20. Lebensjahres beträgt der Beitrag 16,90 € im Monat. Ein weiterer Alterssprung ist nicht vereinbart.
Wie lange ist die Laufzeit und wann kann ich den Vertrag kündigen?
Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Versicherungsjahr, sofern als Versicherungsbeginn der 01.01. eines Kalenderjahres vereinbart wurde. Bei unterjährigem Versicherungsbeginn, also nach dem 01.01., beträgt die Mindestversicherungsdauer zwei Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet zum 31.12. des Kalenderjahres, in dem das Versicherungsverhältnis beginnt. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich der Versicherungsvertrag stillschweigend weiter von Versicherungsjahr zu Versicherungsjahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt wird.
Gibt es eine Wartezeit? Wann beginnt der Versicherungsschutz ?
Nein, es gibt keine Wartezeiten. Sie können die Leistungen direkt ab Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. Beginn ist mindestens der nächste 1. Eines Monats, oder der 1. des Monats den Sie bei Beantragung auswählen. Der Vertragsbeginn ist immer zum 1. eines Monats möglich.
Zahlt die Versicherung direkt an meine Zahnarztpraxis?
Nein, die Rechnung an Ihre Zahnarztpraxis begleichen Sie zunächst selbst. Danach reichen Sie Ihre Rechnung an die Vigo Versicherung per Mail weiter. Aus gesetzlichen Gründen ist eine Direktabrechnung zwischen der Versicherung und Ihrer Zahnarztpraxis nicht möglich.
Sind angeratene oder bereits geplante Behandlungen mitversichert?
Grundsätzlich sind angeratene und bereits geplante Behandlungen bei Zahnzusatzversicherungen nicht mitversichert.
Bei diesem Tarif gilt das allerdings nicht für die professionelle Zahnreinigung sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen. Sie können den Tarif somit auch abschließen, wenn Sie bereits einen Termin für die professionelle Zahnreinigung vereinbart haben. Die Kosten werden in voller Höhe erstattet. Sie müssen lediglich beachten, dass bereits durchgeführte professionelle Zahnreinigungen vor Versicherungsbeginn nicht versichert sind. Andere Leistungen, wie Füllungen oder Wurzel- und Parodontitisbehandlungen werden nicht erstattet, wenn diese zu Versicherungsbeginn bereits geplant oder angeraten sind.
Wenn Ihnen vor Vertragsbeginn zum Beispiel eine Füllung oder eine Paradontosebehandlung angeraten wurde, werden dafür keine Kosten übernommen.
Kann ich den Tarif auch bei Diabetes, Parodontitis oder aus anderen medizinischen Gründen nutzen?
Ja, dann lohnt sich dieser Tarif besonders für Sie. Denn die professionelle Zahnreinigung wird Ihnen unbegrenzt in Anzahl und Höhe erstattet. Das bedeutet, Sie können so oft wie medizinisch nötig zur Zahnreinigung gehen und erhalten immer eine Erstattung von 100 %. (3,5 – facher Satz der GOZ).
Kann ich vorab die offiziellen Tarifbedingungen einsehen?
Hier finden Sie die offizielle Tarifbeschreibung, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Download. Die auf dieser Seite beschriebenen Versicherungsleistungen finden Sie in den Bedingungen hier:
- Tarifbedingungen
- Allgemeine Kundeninformation
Bei der Beantragung des Vertrags erhalten Sie selbstverständlich alle relevanten Bedingungen und Vertragsunterlagen.
Wie und wo kann ich Rechnungen zur Erstattung einreichen?
Für eine schnelle Erstattung reichen Sie die Rechnungen per Mail bei der VIGO ein.
Die Erstattung erfolgt binnen weniger Tage auf Ihr Konto.
Wo ist der Haken?
Es gibt 2 Haken, damit Sie diesen Tarif nutzen können:
- Es können nur Personen versichert werden, die Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse oder Anspruch auf freue Heilfürsorge haben.
- Zahlung auf Rechnung ist leider nicht möglich, eine deutsche IBAN und eine deutsche Meldeadresse ist notwendig.